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Reisewarnung für Mallorca: Urlaub stornieren – wie gehe ich vor?

Mallorca Reisewarnung

Mallorca Reisewarnung

Die Bundesregierung hat eine Reisewarnung für die Urlaubsinsel Mallorca herausgegeben. Hintergrund ist die Corona-Pandemie. Die Infektionszahlen auf Mallorca, aber auch auf dem spanischen Festland sind in den letzten Wochen wieder deutlich angestiegen. Zunächst erklärte die Regierung Mallorca zum Risikogebiet. Die Reisewarnung ist einer Folge der gestiegen Infektionszahlen, die auf Reiserückkehrer zurückzuführen sind.

Konsequenzen einer Reisewarnung

Eine Reisewarnung ist nicht mit einem Reiseverbot gleichzusetzen. Die Ein- und Ausreise nach Spanien und auf die Ferieninsel Mallorca sind nach wie vor gestattet. Wer trotz Reisewarnung nach Mallorca fliegt, muss jedoch einige Konsequenzen in Kauf nehmen.

1. Anordnung eines Corona-Tests oder einer Quarantäne

Abhängig von der aktuellen Entscheidung der Bundesregierung kann nach der Rückkehr ein Corona-Test oder einer Quarantäne verpflichtend sein. Sollte sich der Reisende dieser Vorschrift entziehen, drohen hohe Bußgelder

2. Keine Erstattung des Verdienstausfalls

In Hinblick auf die berufliche Tätigkeit sollten Reisende beachten, dass der Arbeitgeber einen Verdienstausfall aufgrund einer Quarantäne nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet mitunter nicht erstattet. Hier ist die Rechtssprechung bislang noch nicht eindeutig. Der Arbeitgeber kann dem Reisenden jedoch vorwerfen, sich bewusst in die Situation gebracht zu haben. In diesem Fall ist es möglich, die Erstattung des Verdienstes während der Quarantäne zu versagen. Gleiches kann gelten, wenn sich Urlauber am Urlaubsort aufgrund eines Corona-Ausbruchs in Quarantäne begeben müssen.

3. Keine Rückholung bei ausgefallenen Flügen

Die Bundesregierung hat eindeutig erklärt, dass es keine zweite Rückholaktion von Urlaubern aus dem Ausland gibt. Sollten Flüge von Mallorca nach Deutschland aufgrund geringer Auslastung ausfallen oder komplett eingestellt werden, muss der Urlauber seine Heimreise selbst organisieren. Hilfe vom Auswärtigen Amt ist nicht zu erwarten.

Stornierungen sind möglich

Mit der Reisewarnung ist für Urlauber auch eine positive Nachricht verbunden. Bereits gebuchte Reisen und Flüge können storniert werden. Allerdings gilt dies nur für Pauschalreisende. Wer individuell gebucht hat, ist auf die Kulanz der Fluggesellschaft, des Reiseveranstalters oder des Vertragspartners, etwa bei der Buchung eines Ferienhauses, angewiesen.

Pauschalreise stornieren – so gehen Sie vor

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann diese ohne Auferlegung von Stornokosten widerrufen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den vollen Reisepreis binnen 14 Tagen zu erstatten. Wichtig zu wissen: Der Kunde muss keinen Gutschein annehmen. Er kann eine Erstattung des offenen Betrages auf die gewählte Zahlungsart verlangen.

Individualreise stornieren

Individuelle Buchungen lassen sich nicht ohne Weiteres stornieren. Weigert sich der Vertragspartner, muss der Kunde die Reise auch dann zahlen, wenn er sie nicht antritt. Es gilt spanisches Recht, wenn die Reise direkt vor Ort gebucht wurde. Bekommt der Kunde nur einen Gutschein angeboten, muss er diesen annehmen.