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Ferienhäuser legal vermieten

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Ferienvermietungen und die dazugehörigen Tourismusgesetze sind auf den Balearen ein umstrittenes Thema. Immer mehr Inhaber von Immobilien befinden sich in der Grauzone und die Gesetze werden immer strenger. So sollen künftig gar die Nachbarn um Erlaubnis gebeten werden. Es gibt aber auch eindeutige Rechtslagen. Bei freistehenden Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften, die auf einem eigenen Grundstück gebaut sind, ist die Ferienvermietung unstrittig. Zwar gilt es eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen, die Vermietung ist bei Berücksichtigung dieser aber legal. Die Zahl dieser legalen Vermietungen hat sich seit 2012 mehr als verdoppelt, rund 10.000 Häuser sollen im Register eingetragen sein.

Bedingungen:

-In der Zeit der Vermietung darf die Immobilie nicht vom Eigentümer genutzt werden. Dass Mieter und Eigentümer unter einem Dach wohnen ist also untersagt.

-Das Haus darf höchsten über sechs Schlafzimmer oder/ und über zwölf Schlafplätze verfügen.

-Für drei Schlafplätze muss mindestens ein Badezimmer bereitstehen.

-Die Dauer der Vermietung darf einen Zeitraum von zwei Monate nicht überschreiten.

-Jede Gemeinde gibt baurechtlichen Bestimmungen vor. Das Haus muss dieser entsprechen.

-Touristische Dienstleistungen müssen vom Eigentümer angeboten werden. Z.B. die regelmäßige Reinigung der Immobilie, die Bettwäsche wechseln, Haus und Garten-Pflege (u.a.)

-der Vermieters muss zu üblichen Zeiten erreichbar sein

Kluft im Tourismussektor

Hausbesitzer, die ihr Haus oder Teile eines Hauses vermieten möchten, müssen sich fortan die Zustimmung der Nachbarn einholen. So lautet zumindest der neueste Entwurf des balearischen Tourismusministeriums. Immobilienverbände kritisieren dieses Vorhaben bereits. Hintergrund für die neuen Pläne sind Unstimmigkeiten zwischen Hoteliers und Eigentümern: Wollen die Hoteliers die Zahl der Übernachtung in Privathäusern und -wohnungen stärker reglementiert haben, drängen Eigentümer von Immobilien auf eine Öffnung des Marktes für touristische Vermietungen. So berichtet es das Mallorca Magazin. Der Entwurf sehe vor, dass Besitzer von Einfamilienhäusern die Einwilligung der angrenzenden Nachbarn vorlegen müssen, wenn sie die Genehmigung zum Vermieten beantragen. Außerdem gilt, dass die Immobilien vor 1960 errichten worden sein müssen. Aktuell laufe eine Frist von zwei Wochen, um Einsprüche gegen den Entwurf vorzubringen.