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Entschädigung für verspätete oder ausgefallene Flüge einfordern – so geht’s!

Verspäten sich Flüge oder fallen ganz aus, ist der Frust bei Reisenden groß. Auch bei Flügen nach Mallorca werden Touristen immer wieder mit Flugplanänderungen konfrontiert. Nicht nur die unangenehme Wartezeit am Flughafen belastet, sondern auch die teilweise immensen Folgekosten. Laut EU Fluggastrechteverordnung stehen Passagieren jedoch in vielen Fällen sowohl Entschädigungszahlungen als auch Versorgungsleistungen zu, die zumindest teilweise für die Unannehmlichkeiten entschädigen. Wir haben zusammengefasst, wie Sie Ihre Forderungen durchsetzen.

Voraussetzungen für Ansprüche

Entscheidend in Hinblick auf den Entschädigungsanspruch ist, ob die Fluggesellschaft schuld an der Flugverspätung oder Annullierung des Transports ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Grund in den Verantwortungsbereich der Airline fällt. Und genau das sorgt in der Praxis für viele Streitigkeiten zwischen Fluggästen und Luftfahrtunternehmen. Letztere versuchen sich ihrer Verantwortung zu entziehen, die Leidtragenden sind die Passagiere. Statt die Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004 zu zahlen, führen Airlines Verzögerungen im Flugplan oder Flugausfälle einfach auf „außergewöhnliche Umstände“, weil sie das von ihrer Leistungspflicht befreit. Außergewöhnliche Umstände liegen beispielsweise vor, bei:

  • starkem Unwetter, das die Sicherheit gefährdet
  • Streiks
  • Luftraumsperrungen
  • Terroranschläge
  • Sabotage
  • Vogelschlag

Grundsätzlich werden Umstände seitens der Rechtsprechung nur dann als außergewöhnlich eingestuft, wenn ein Ereignis für die Fluggesellschaft unbeherrschbar ist. Airlines legen das allerdings oft zu ihren Gunsten aus. Mangelt es an Hintergrundwissen zum Reiserecht, ist es für Laien schwierig festzustellen, ob das Luftfahrtunternehmen tatsächlich verantwortlich ist oder nicht. Beispielsweise sind Streiks keine allgemeingültige Ausrede. Womöglich hätte die Airline die Arbeitsverweigerung ihrer Arbeitnehmer verhindern können. Um die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche zu erhöhen, haben Fluggäste mehrere Möglichkeiten. Die komfortabelste Variante mit dem geringsten Kostenrisiko bieten Fluggastrechte- beziehungsweise Inkasso-Portale. Einer der führenden Dienstleister in diesem Bereich ist Flightright. Auf der Internetpräsenz des Potsdamer Unternehmens können Fluggäste ihren Anspruch auf Entschädigung unverbindlich prüfen. Bei Bedarf machen sich Verbraucher die Unterstützung von Flightright zunutze und geben den bürokratischen Aufwand von vornherein an dessen Reiserechtsexperten ab. Eine Provision wird nur im Erfolgsfall fällig.

Schalten Passagiere selbst einen Anwalt ein, tragen sie hingegen das gesamte Kostenrisiko. Wird der Fall verloren, zahlt der Kunde Anwalts- und Gerichtskosen in voller Höhe. Das Konsultieren eines Juristen ist nur sinnvoll, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht und in derartigen Fällen greift. Ungeduldige haben außerdem die Option einen Sofortentschädiger zu nutzen. Dieser zahlt das Geld oft bereits wenige Stunden nach Prüfung des Einzelfalls an den Fluggast aus. Allerdings müssen Verbraucher hier mit besonders hohen Abzügen rechnen, teilweise bis zu 50 Prozent. Kostenlos ist der Service von Schlichtungsstellen, egal, ob ein Verfahren erfolgreich verläuft oder nicht. Um von einem Schlichter zu profitieren, müssen Fluggäste aber erst selbstständig tätig werden und die Entschädigung schriftlich bei der Airline fordern. Verläuft diese Zahlungsaufforderung erfolglos, sind Schlichtungsstellen ein weiterer potenzieller Ansprechpartner.

Tipp: Für die schriftliche Forderung der Ausgleichszahlung können sich Verbraucher im Internet kostenlose Musterbriefe herunterladen. Unter anderem bei ADAC und Verbraucherschutz. Die Vordrucke erleichtern das Verfassen ungemein. Nur noch ausfüllen, unterschreiben, Kopien beilegen und via Einschreiben (Rückschein) an das zuständige Luftfahrtunternehmen senden! Um sämtlichen Missverständnissen vorzubeugen, lassen sich Reisende die Verspätung oder Annullierung direkt vor Ort am Airport schriftlich von der Fluggesellschaft inklusive Begründung bestätigen.

Entschädigung und Versorgungsleistungen im Detail

Ob Annullierung oder Verspätung: Ist die Fluggesellschaft schuld an der Situation, muss sie jedem Passagier eine Entschädigung zahlen. Vorausgesetzt, Reisende kommen mindestens drei Stunden später am Ziel an oder erreichen es gar nicht. Der zu zahlende Betrag hängt von der Flugstrecke ab:

Entfernung

Pauschale Entschädigung

Kurzstrecke bis 1.500 km

250 Euro

Mittelstrecke bis 3.500 km

400 Euro

Langstrecke ab 3.500 km

600 Euro

Da die Entfernung zwischen Berlin und Mallorca beispielsweise über 1.600 Kilometer beträgt, würden einem Fluggast bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden 400 Euro zustehen. Zusätzlich zur Entschädigungszahlung erhalten Passagiere bei Kurzstrecken ab zwei Stunden Wartezeit Versorgungsleistungen in Form von kostenlosen Getränken und Speisen. Bei Mittelstrecken muss die Wartezeit Minimum drei Stunden betragen, bei Langstrecken vier. Diese Leistungen sollten Sie am Service-Point Ihrer Airline unbedingt einfordern, falls sie dies nicht unaufgefordert tut. Ist ein Ersatztransport erst am nächsten Tag möglich, haben Passagiere darüber hinaus ein Recht auf kostenlose Übernachtung mit Transfer. Airlines müssen Kunden auf ihre Kosten in einem Hotel unterbringen und die Fahrtkosten dorthin sowie zurück zum Flughafen übernehmen.


Zur aktuellen Situation im Rahmen der Thomas Cook Pleite: Die Süddeutsche Zeitung zitiert in einem Artikel vom 24. September 2019 den juristischen Referent für Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband Felix Methmann. Demnach fordert die Pauschalreiserichtlinie wirksamen Schutz von Kundengeldern. Die Versicherungslösung, für die sich Deutschland dahingehend entschieden hat, könnte im Fall der Thomas Cook Pleite aufgrund der geringen Mindestversicherungssumme problematisch werden. Sollte die Versicherungssumme nicht genügen, wäre es laut Methmann eine Sache der Staatshaftung: „Die Bundesregierung hätte dann die EU-Richtlinie schlecht umgesetzt.“ Im Ernstfall könnten Kunden klagen.


Titelbild von „Donations_are_appreciated“ pixabay.com