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Ferienvermietung – und was sagt der Nachbar?

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Hausbesitzer, die ihr Haus oder Teile eines Hauses vermieten möchten, müssen sich fortan die Zustimmung der Nachbarn einholen. So lautet zumindest der neueste Entwurf des balearischen Tourismusministeriums. Immobilienverbände kritisieren dieses Vorhaben bereits.

Kluft im Tourismussektor

Hintergrund für die neuen Pläne sind Unstimmigkeiten zwischen Hoteliers und Eigentümern: Wollen die Hoteliers die Zahl der Übernachtung in Privathäusern und -wohnungen stärker reglementiert haben, drängen Eigentümer von Immobilien auf eine Öffnung des Marktes für touristische Vermietungen. So berichtet es das Mallorca Magazin. Der Entwurf sehe vor, dass Besitzer von Einfamilienhäusern die Einwilligung der angrenzenden Nachbarn vorlegen müssen, wenn sie die Genehmigung zum Vermieten beantragen. Außerdem gilt, dass die Immobilien vor 1960 errichten worden sein müssen. Aktuell laufe eine Frist von zwei Wochen, um Einsprüche gegen den Entwurf vorzubringen.

Mallorcas private Ferienvermietungen befinden sich in der Grauzone

Zwar ist die Anmeldung von Ferienwohnungen zugelassen, sie unterliegt aber vielen Kriterien. Zu den Objekten, die angemeldet werden dürfen, zählen freistehende Häuser, Reihenhäuser und Einliegerwohnungen. Wohnungen in Mehrfamilienhäusern beispielsweise dürfen nicht eingetragen werden. Zudem sind die Zulassungskriterien sehr streng. Auf der einen Seite muss ein langer formeller Weg zurückgelegt werden, auf der anderen Seite ist die Wirtschaftlichkeit der Mieteinnahmen für die Besitzer fraglich, wenn Investitionen getätigt werden, um allen Auflagen gerecht zu werden. Die Grauzone des Segments ist groß. Für Einige sind die bürokratischen Hürden zu hoch, Andere wollen Steuern oder Investitionsgelder sparen.

Die Sorgen der Besitzer von Ferienappartements

Ein Schlupfloch im spanischen Mietgesetz macht es allerdings möglich, die Wohnungen tageweise zu vermieten. Bestimmen künftig aber nun die einzelnen Regionen selbst über die Gesetze zum Vermieten von Ferienwohnungen, können sich die Eigentümer der Wohnungen nicht mehr auf diese Stelle im Gesetz berufen. Die Befürchtung der Besitzer von Ferienappartements ist es, dass die Landesregierung das Anbieten der Appartements künftig unterbindet und die Hotelanlagen fördert.

Foto: Oliver Thier