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Tourismussteuer gilt auch für Kreuzfahrer

Kathedrale Mallorca

Die Tourismussteuer soll im kommenden Jahr eingeführt werden, was genauer bedeutet, dass Urlauber, die auf Mallorca verweilen 2 Euro pro Person und pro Tag zahlen sollen. Doch nicht nur Hotelgäste oder Mieter von Ferienwohnungen sollen zur Kasse gebeten werden, sondern auch Kreuzfahrer, die im Hafen von Palma de Mallorca anlegen.

Auch Passagiere von Kreuzfahrtschiffen sollen Tourismussteuer zahlen

Dass die 2 Euro pro Person und pro Tag auch für Kreuzfahrer anfallen sollen, dass habe laut Mallorca Zeitung der balearische Tourismusminister auf einer Pressekonferenz am Mittwoch (14.10.) erklärt. Dieses Vorhaben beziehe der Minister auf die „Solidarität der Touristen mit ihrem Urlaubsziel“. Die Tourismussteuer sei zweckgebunden und fließe in den Erhalt der Infrastruktur oder touristischen Anlaufstellen zurück. Die Regierung rechnet mit 50 Millionen Euro, die sie mit dieser Steuer einnehmen werde. “ Im Frühling 2016 sollen die Urlauber erstmalig zur Kasse gebeten werden, bis dahin soll das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und beschlossen werden.

Für wen fällt die Tourismussteuer an?

Die Touristensteuer soll von Urlaubern gezahlt werden, die touristische Unterkünfte nutzen. Zu den Herbergen zählen Hotels, Ferienhäuser und -wohnungen, Landhotels, Pensionen oder Campingplätze. Auch Passagiere von Kreuzfahrtschiffen, die in einem der balearischen Häfen anlegen, sollen von der Steuer, die im Frühjahr 2016 eingeführt werden soll, betroffen sein. Kinder unter 14 Jahren zahlen allerdings nichts. Doch nicht nur Urlauber anderer Destinationen, auch die Mallorquiner selbst müssten die Steuer zahlen, wenn sie zum Beispiel in einem Hotel oder einem Ferienhaus nächtigen.

Tägliche Abgabe der Tourismussteuer variiert

Die Höhe der Steuer soll von der Haupt- und Nebensaison sowie von der Anzahl der Sterne eines Hotels abhängig sein. So soll die Steuer bei Übernachtung in einer Herberge in der Nebensaison laut der Zeitung 0,25 Cent betragen, in einem Luxushotel oder auf Kreuzfahrtschiffen wird die Steuer in der Hauptsaison hingegen zwei Euro pro Person und pro Tag betragen.