Menü Schließen

Diese Rechte haben Reisende bei Flugausfällen, Verspätungen oder Umbuchungen

flugzeug-symbolbild

Es ist ein echtes Ärgernis, wenn sich der Flug in den Urlaub auf Mallorca verspätet oder dieser gar nicht erst angetreten werden kann. Die verlorene Zeit kann dann zwar nicht mehr zurückgeholt werden. Aber zumindest müssen die Gäste nicht auf den dadurch entstandenen Kosten sitzen bleiben.

Grundlegende Informationen

Basis der Fluggastrechte ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung. Sie stellt die Rechte dar, die der Kunde bei Verspätungen, Ausfällen oder Umbuchungen in Anspruch nehmen kann. Voraussetzung für die Gültigkeit dieser Verordnung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Welche Leistungen dem Kunden zustehen, hängt von der jeweiligen Situation ab. Einige Institutionen, darunter das Unternehmen flightright, vertreten für den Passagier die Fluggastrechte vor der Fluggesellschaft. Sie prüfen, ob ein Anspruch besteht und fordern dann das Recht auf Entschädigung ein. Informationen können sich Betroffene auch bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (söp) einholen.

Flugverspätung

Der Gast hat einen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Dabei ist nicht die Abflugzeit, sondern der Zeitpunkt der Ankunft relevant. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist. Das ist bei einem technischen Defekt der Fall.

Verspätungen durch wetterbedingte Ereignisse oder Streiks liegen nicht in der Verantwortung der Fluggesellschaft und werden somit nicht entschädigt. Wie hoch die Entschädigung im Falle einer Flugverspätung ausfällt, hängt von der jeweiligen Flugstrecke ab. Wenn die Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen nicht mehr als 1.500 km beträgt, steht dem Kunden eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zu. Liegt das Ziel mehr als 1.500 km vom Startflughafen entfernt, liegt die Entschädigung bei 400 Euro.

Trifft der Flieger mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden ein, so kann der Passagier von der Reise zurücktreten. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft den Ticketpreis erstatten, sofern sie verantwortlich für die Verspätung ist. Der Passagier kann auch eine Ersatzbeförderung auf Kosten der Airline bestehen. Die Flugstrecke von Düsseldorf bis Palma de Mallorca entspricht rund 1.400 km Entfernung, von Berlin aus rund 1.600 km (Luftlinie).

Flugumbuchung und Ausfall

Wenn ein Gast bereits eine Reise gebucht hat, dann muss die Fluggesellschaft auch gewährleisten, dass er die Reise antreten kann. Ist ein Flug dennoch überbucht, sodass der Passagier umgebucht werden muss, liegt das in der Verantwortlichkeit der Airline. Der Gast hat in diesem Fall das Recht, mit der Folge der Kostenerstattung vom Flug zurückzutreten. Er kann auch auf eine Ersatzbeförderung bestehen.

Fällt ein Flug durch das Verschulden der Airline aus, so hat der Gast grundsätzlich das Recht auf eine Entschädigung in Form einer Ersatzbeförderung oder einer Ticketpreiserstattung. Wenn der Flugbetreiber den Passagier mindestens 14 Tage vor dem Abflug über einen Ausfall informiert, so hat der Kunde kein Recht mehr auf eine Ausgleichsleistung.

Rechte bei verspätetem, verlorenem oder beschädigtem Gepäck

Kommt das Gepäck nicht rechtzeitig an der Zieldestination an, so kann der Passagier auf eine Ersatzbeschaffung bestehen. Die Airline muss dem Kunden dann alle für die Reise notwendigen Gegenstände besorgen, wenn die Verspätung des Gepäcks unter 21 Tagen liegt. Werden die 21 Tage überschritten, so wird vermutet, dass das Gepäck verloren gegangen ist. In diesem Fall muss die Airline dem Kunden den Wert des Gepäcks erstatten. Ist das Gepäck beschädigt, haftet ebenfalls die Fluggesellschaft.

Die eigenen Rechte nutzen

Es lohnt sich, Informationen über die eigenen Rechte einzuholen. Denn in vielen Fällen steht den Passagieren eine Entschädigung oder eine Ersatzbeförderung zu. Verschiedene Institutionen und Unternehmen können bei der Durchsetzung der Rechte helfen, wenn die Airline die Leistungen verweigert.