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Zusätzliche Steuern für Wohnungseigentümer?

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Das Geschäft mit den Vermietungen von Wohnungen, Apartments und gemütlichen Fincas boomt auf Mallorca. Für viele Urlauber ist das Mieten von Ferienwohnungen eine gute Alternative zum Urlaub in einem Hotel. Der Markt boomt, ob in Palma de Mallorca oder anderen Urlaubsorten wie Santa Ponsa oder im Tramuntana Gebirge. Laut Mallorca Zeitung will die balearische Landesregierung künftig Wohnungseigentümer mit höheren Steuern belasten. Die neuen Steuerpläne sollen vor allen Dingen diejenigen ansprechen, die in erster Linie ihre Herberge nur saisonal, also überwiegend im Sommer, vermieten. Umgekehrt soll die Regierung steuerliche Anreize für ganzjährige Vermietungen planen. Dies kündigte der Landesminister für Raumordnung, Energie und Verkehr an.

Neues Wohnungsgesetz könnte entstehen

Die neuen Regelungen sollen laut jetzigem Plan in einem neuen balearischen Wohnungsgesetz verankert werden. In diesem soll laut der Zeitung auch unter anderem die Situation von sozialschwachen Wohnungssuchenden verbessert werden, da es eine große Anzahl von Wohnungen geben würde, die mehr als die Hälfte des Jahres leer stünden. Die höhe der geplanten zusätzlichen Steuern sei noch nicht definiert.

Den Nachbar um Erlaubnis bitten…

Hausbesitzer, die ihr Haus oder Teile eines Hauses vermieten möchten, müssen sich fortan die Zustimmung der Nachbarn einholen. So lautet zumindest der neueste Entwurf des balearischen Tourismusministeriums. Immobilienverbände kritisieren dieses Vorhaben bereits.

Kluft im Tourismussektor

Hintergrund für die neuen Pläne sind Unstimmigkeiten zwischen Hoteliers und Eigentümern: Wollen die Hoteliers die Zahl der Übernachtung in Privathäusern und -wohnungen stärker reglementiert haben, drängen Eigentümer von Immobilien auf eine Öffnung des Marktes für touristische Vermietungen. So berichtet es das Mallorca Magazin. Der Entwurf sehe vor, dass Besitzer von Einfamilienhäusern die Einwilligung der angrenzenden Nachbarn vorlegen müssen, wenn sie die Genehmigung zum Vermieten beantragen. Außerdem gilt, dass die Immobilien vor 1960 errichten worden sein müssen. Mallorcas private Ferienvermietungen befinden sich ohnehin in der Grauzone.