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Wichtige Tipps für Mallorca-Liebhaber, Feriengäste, Dauerurlauber und Angestellte

vSchützweste Mallorca Auto

Viele Gesetze wurden in der ersten Jahreshälfte 2013 überarbeitet. Der Rat der Mallorca-Kenner ist deshalb oft nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Die Insel mit dem Mietwagen oder dem Privatwagen erkunden

Bevor der Ausflug auf dem Asphalt startet, sollten nachstehende Gegenstände auf Vollständigkeit geprüft werden. In einer Verkehrskontrolle ist es Polizisten andernfalls möglich, ein Bußgeld von bis zu 90 Euro zu erheben. Auf spanischen Straßen ist das Mitführen von Führerschein und Fahrzeugdokumenten Pflicht. Zwei Warndreiecke, der Beleg der letzten Tüv-Untersuchung (ITV) sowie die Nummer der Versicherung dürfen ebenfalls nicht fehlen. Im Wagen müssen sich so viele Warnwesten befinden, wie Personen efördert werden, ein Ersatzrad und Werkzeug für einen möglichen Reifenwechsel. In Spanien ist ein erste Hilfe-Set keine Pflicht.

Keine Ummeldepflicht für ausländische Kennzeichen

Das Gesetz, ein Auto mit ausländischen Kennzeichen binnen 6 Monaten umzumelden, wurde abgeschafft. Unter der Prämisse die Zulassungssteuer zu bezahlen, müssen die Nummernschilder nicht geändert werden. Der Beleg über die Zahlung der Zulassungssteuer ist im Auto mitzuführen. Dieses neue Gesetz stellt einen besonderen Vorteil für die Saisonurlauber und Saisonarbeiter dar, die nicht länger als 8 Monate am Stück auf der Insel leben.

Der EU Führerschein ist in allen EU Ländern gültig

Die spanische Regierung darf aber von ausländischen Residenten verlangen, die Fahrerlaubnis in regelmäßigen Abständen zu erneuern. Die Inhaber der spanischen Führerscheine müssen sich dieser Regelung ebenfalls in regelmäßigen Intervallen unterziehen. Die erste Erneuerung ist nach zwei Jahren fällig und dann bis zu einem Alter von 65 Jahren alle zehn Jahre. Ab einem Alter von 65 Jahren ist die Erneuerung alle fünf Jahre Pflicht. Zuständiges Amt ist die Verkehrsbehörde „Tráfico“.

Ausländer müssen sich registrieren lassen

Alle Bürger, die sich länger als drei Monate am Stück in Spanien aufhalten, müssen sich ins Ausländerregister eintragen lassen (Registro de Extrageros). Nach der Registrierung gelten die Bürger als Steuerinländer. Das Ausländeramt befindet sich in Palma. Zum Melden ist ein Personalausweis und ein Arbeitsvertrag notwendig. Liegt kein Arbeitsvertrag vor, muss alternativ ein Nachweis erbracht werden, dass ausreichend Mittel zur Verfügung stehen um dem spanischen Gesundheitswesen nicht zur Last zu fallen. Das Antragsformular (EX18) und das „Modelo 790“ liegen im Eingangsbereich des Ausländeramtes aus. Das Antragsformular fragt alle üblichen Personalien ab. Mit dem „Modelo 790“ muss eine Bank aufgesucht werden, auf der 10,40 Euro einzuzahlen sind. Mit dem Zahlungsbeleg und oben genannten Dokumenten ist die Registrierung möglich.

Rente auf Mallorca

Die deutsche Rente wird in der Regel ungekürzt an Senioren gezahlt, die im EU-Ausland leben. Einige individuelle Ausnahmen sind möglich. Erfolgte eine Arbeit in Deutschland und Spanien, so bekommen Rentner eine sspanische und eine deutsche Rente. Rentenanträge können bei der Seguridad Social und bei der deutschen Rentenversicherung gestellt werden.