Mallorca ist, wie andere Gebiete in Spanien, von der Corona-Pandemie besonders betroffen. Bei der Ein- und Ausreise sind Formalitäten zu beachten, nach der Rückkehr gilt eine Quarantänepflicht am Wohnort. In Spanien besteht eine umfassende Maskenpflicht, örtlich können Ausgangsbeschränkungen und weitere Maßnahmen sehr spontan in Kraft treten.
Hohe Fallzahlen: Mallorca ist immer noch Risikogebiet
In Spanien sind die Infektionszahlen seit dem Sommer wieder enorm gestiegen, sodass das Robert Koch-Institut Spanien seit Mitte August als Corona-Risikogebiet bewertet. Ursprünglich galt diese Bewertung nicht für die Kanaren, seit Anfang September sind die Inseln aber doch wieder Risikogebiete. Das Auswärtige Amt warnt vor touristischen Reisen nach Spanien. Das bedeutet: Alle Unbilligkeiten, denen sich Reisende aufgrund der Warnung ausgesetzt sehen, müssen sie finanziell selbst tragen. Wer von Mallorca aus nach Deutschland zurückkehrt, muss sich in den 48 Stunden vor der Abreise dort auf Corona testen lassen (zahlt die Auslandkrankenversicherung nicht), oder sie lassen sich während der ersten drei Tage zurück in Deutschland testen. Das kostet nichts. Um wenigstens fünf Tage Quarantäne nach der Rückkehr kommen Sie nicht herum – zumindest ab dem 8. November, wenn in allen deutschen Bundesländer die Ferien zu Ende sind. Ab diesem Datum gelten neue Regeln. Bislang reicht es aus, innerhalb von drei Tagen nach der Rückkehr ein negatives Testergebnis vorzulegen.
Einreise ist kein Problem
Reisen nach Spanien und damit nach Mallorca sind nicht kategorisch verboten. Allerdings sehen die Stornierungs- und Versicherungsbedingungen der Reiseveranstalter, Hotels und so weiter etwas anders aus als zu „normalen Zeiten“. Lesen Sie sich die Bedingungen gut durch, bevor Sie einen Aufenthalt auf Mallorca buchen oder antreten. Außerdem sollten Sie Ihren Arbeitgeber informieren: Die zwingende häusliche Quarantäne nach der Rückkehr schließt eine Anwesenheit am Arbeitsplatz aus).
Formalitäten bei der Ein- und Ausreise
Schon seit dem 1. Juli 2020 müssen Sie vor der Einreise ein Online-Formular ausfüllen, dass Sie im Spain-Travel-Health-Portal finden. Das Formular ist zur Gesundheitskontrolle gedacht und stattet Sie mit einem QR-Code aus, den Sie bei der Einreise vorzeigen müssen. Sie dürfen sich frühesten 48 Stunden vor der Einreise registrieren. Bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland besteht die bereits erwähnte Testpflicht beziehungsweise Quarantänepflicht. Bedenken Sie: Das Flugangebot zwischen den Kanaren und Deutschland ist derzeit stark eingeschränkt, die öffentlichen Verkehrsmittel in Spanien wurden ebenfalls eingeschränkt.
Maskenpflicht auf Mallorca
Die Maskenpflicht gilt an allen öffentlichen Orten, und zwar sowohl innerhalb geschlossener Räume und Gebäude als auch außerhalb. In den öffentlichen Verkehrsmitteln sind Sie ebenfalls verpflichtet, eine Maske zu tragen. Sie tragen den Mund-Nasen-Schutz also grundsätzlich, sowie Sie Ihre Unterkunft verlassen, und nehmen ihn erst nach der Rückkehr wieder ab. Die Nichtbeachtung der Maskenpflicht ist mit einem Bügelt von 100 Euro belegt.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Am Strand und in Schwimmbädern sowie beim Sport müssen Sie die Maske nicht tragen. Auch Kinder unter sich Jahren und Menschen mit einem entsprechenden ärztlichen Attest sind von der Maskenpflicht befreit.
Unterkünfte sind geöffnet
Die Hotels und Pensionen sind zwar in vielen Regionen Spaniens geöffnet, aber sie unterliegen strengen Hygiene- und Abstandsregeln. Die Kapazitäten der Hotels dürfen nicht ausgeschöpft werden, die Hotelplätze sind also stärker begrenzt. Bars, Restaurants und Wellnessbereich inklusive Pools sind teils geschlossen, teils nur unter bestimmten Auflagen nutzbar. Hotels, die die Auflagen nicht erfüllen können, sind geschlossen.
Neue Maßnahmen seit dem 1. Oktober 2020
Unter diesen Umständen sollen Ausgangssperren gelten und Gemeinden nur noch mit bestimmten Gründen betretbar sein:
14-Tage-Inzidenz von mehr als 500 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner,
- mehr als 10 % der Tests positiv,
- mehr als 35 % der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt.
Das gilt für Städte mit mehr als 100.000 Einwohner und Einwohnerinnen.
Der Nah- und Fernverkehr ist eingeschränkt, Kreuzfahrtschiffe dürfen nicht anlegen. Diskotheken und Nachtbars sind geschlossen, die gastronomischen Betriebe dürfen nur bis maximal 1 Uhr nachts geöffnet sein. Auch Freien gilt Rauchverbot, solange nicht wenigstens 2 Meter Abstand gehalten werden können. Partys im Freien bleiben verboten, und das wird auch kontrolliert. Ausgelassene Feiern am Ballermann sind nicht erlaubt, die Lokale der Bier- und Schinkenstraße sind geschlossen, auch in der PUerta Ballena sind die Lokale geschlossen. Lokale Ausgangssperren werden in besonders betroffenen Gebieten verhängt.
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Greg ist Betreiber und Chefredaktuer vom Mallorca-Blog.de Der studierte Diplom Kaufmann lebt am Stadtrand von Berlin und ist mehrmals im Jahr auf Mallorca. Wenn es die Zeit zulässt, schreibt er für den Mallorca-Blog.