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Benimmregeln für Bus-Reisende auf Mallorca

Flughafenbus Palma de Mallorca1

Nicht nur die Partytouristen an der Plya de Palma müssen sich an einige Verordnungen halten. Wurden die Benimmregeln, die in den Jahren 2014 und 2015 in Kraft waren, auch für nichtig erklärt, wird es weiterhin Gesetze geben, die unter anderem das Trinken aus Eimern am Strand verbieten. Doch nicht nur Spaßurlauber, auch Touristen, die sich mit Bussen auf der Insel fortbewegen, müssen fortan einige Regeln beachten.

Strandmode, Essen und Getränke in Bussen verboten

Wie das Mallorca Magazin berichtet, sei Badebekleidung sowie „oben ohne“ in Bussen auf Mallorca bald verboten. Am Mittwoch (23.03.2016) habe die Balearen-Regierung einen Gesetzesentwurf präsentiert, der neue Verhaltensregeln für Bus-Reisende fokussiere. Nicht nur die Strandbekleidung, auch das Essen und Trinken soll in den Überlandbussen untersagt werden. Die Überlandbusse sind die rot-gelben Omnibusse. Dazu kommt, dass Passagiere dazu angehalten werden sollen, Elektrogeräte wie Handys ausschließlich im Modus „lautlos“ zu bedienen. Auch auf Musik soll in Bussen künftig verzichtet werden. Fahrräder sollen im Gepäckraum transportiert werden oder zusammenklappbar sein.

Pilotprojekt für Hunde und deren Besitzer

Eine Sonderregelung soll es für Tiere geben: Ein neues Pilotprojekt soll die Mitnahme von Vierbeinern vorübergehend auf einigen Linien erlauben. Am Ende des Projektes soll entschieden werden, ob Tiere dann dauerhaft mitgenommen oder ob die Fahrt mit Hunden weiterhin verboten bleiben soll. In einigen Nahverkehrbuslinien ist die Mitnahme von Hunden erlaubt. Nachdem Hunde bereits in der Linie 30, die zum Hundestrand Es Carnatge nahe der Playa de Palma führt, zugelassen waren, wurde das Streckennetz für die Vierbeiner erweitert. Hunde dürfen außerdem auch in Bussen fahren, die zum Flughafen und an die Playa de Palma führen. Genauer ist die Mitnahme in den Linien 1 (Palma Hafen-Flughafen), 3 (Pont d’Inca-Illetes), 15 (Platja de Palma) und 21 (Playa de Palma-Flughafen) erlaubt.

Voraussetzung für die Mitnahme des Hundes

Hundebesitzer, die ihren Vierbeiner in Bussen mitführen möchten, müssen den gültigen Pass des Hundes vorlegen können. Außerdem besteht eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Kampfhunde sind von der Fahrt ausgeschlossen. Der Fahrpreis für den Hund beträgt 0,30 Cent. (Stand 2015)