Urteil gegen Telefonbetrug


Ein Gericht in Madrid hat die Telefongesellschaften Telefónica und Uni2 dazu verurteilt, 30 Betrugs-Opfer zu entschädigen. Bei dem Fall ging es um Anrufe aus dem Jahr 2001.

Damals hatten die Geschädigten Nummern die Handy-Vorwahl 906 gewählt und waren ohne ihr Wissen auf wesentlich teurere 903 Leitungen umgeschaltet worden. In dem Urteil heißt es, als Inhaber des Telefonnetzes seien Telefónica und Uni2 für den Betrug mitverantwortlich. Der Verbraucherverband OCU nannte das Urteil eines der wichtigsten des Jahres für den Verbraucherschutz.

Quelle: inselradio.com

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