Prüfung des Ladenschlussgesetzes


Das Verfassungsgericht soll die Frage klären, ob die restriktiveren Öffnungszeiten der balearischen Geschäfte, mit der spanischen Verfassung zu vereinbaren sind. Im spanischen Einzelhandelsgesetz müssen die Geschäfte mindestens 90 Stunden pro Woche öffnen, auf den Balearen ist eine maximale Öffnungszeit von 72 Stunden erlaubt. Die Balearenregierung will damit die Wettbewerbsfähigkeit der kleineren Geschäfte stützen. Eine Richterin aus Palma hatte sich deshalb an das Verfassungsgericht gewandt

Quelle: inselradio.com

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