Flugverspätung: Airlines müssen zahlen
Die spanischen Fluggesellschaften sind zu Entschädigungszahlungen verpflichtet worden, für den Fall, dass ihre Maschinen nicht pünktlich starten. Nur wenn die Verspätungen auf extreme Wetterbedingungen oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, haben die Passagiere keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dieses Urteil fällte jetzt ein Landesgericht in Madrid in zweiter Instanz. Den Prozess hatte der Verbraucherverband OCU gegen die Gesellschaften Iberia, Spanair und die mallorquinische Fluglinie Air Europa angestrengt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Quelle: inselradio.com





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