Ermittlungsverfahren Bundeskriminalamt
So, und nun? Jetzt hat mich das BKA erwischt – die Frage ist nur bei was? Ah ja, beim Herunterladen von Filmen, Software und MP3s. Aha, und die Strafanzeige hängt der E-Mail gleich an. Klasse, die Hauptsache ist, ich öffne den Anhang der E-Mail (eine EXE-Datei), drucke die Strafanzeige aus und faxe sie unterschrieben an das BKA zurück.
Hier einmal die E-Mail zum Lesen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Herunterladen von Filmen, Software und MP3s ist illegal und wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bestraft.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Rechner unter der IP 212.227.116.110 erfasst wurde.
Ihre Daten wurden uns von Ihrem Provider zu Verfügung gestellt und eine Strafanzeige wurde erlassen.
In dem angeführten Anhang finden Sie die Strafanzeige mit dem Aktenzeichen Nr.:# 130067
Drucken Sie diese bitte aus und faxen Sie diese mit einer Stellungname an uns zu.
Eine Kopie der Strafanzeige wird Ihnen in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt.Hochachtungsvoll
i.A. Jürgen StockBundeskriminalamt BKA
Referat LS 2
65173 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 – 55 – 12331
Fax.: +49 (0)611 – 55 – 0
So, jetzt mal im Ernst: Ich möchte nicht wissen, wieviele auf diesen Spam hereinfallen und den Anhang öffnen – das ist das gleich Prinzip wie letztens die E-Mails von 1und1 oder der GEMA. Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: Keine Anhänge von E-Mails öffnen, deren Absender man nicht kennt! Direkt ab in den Papierkorb – und tschüss.
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Mallorca Blog feiert seinen 1. Geburtstag | Mallorca 1. März 2007 at 19:36
[...] Die Seiten haben es innerhalb dieses einen Jahres geschafft, die Seite eins bei Google zu erklimmen, einen Eintrag in einem Reiseführer zu erhalten, Berichte in Podcast und Radio zu bekommen, vom Schweizer Fernsehen entdeckt zu werden, auf Platz 1 der Top 100 Business Blogs gekommen zu sein, vom Bundeskriminalamt erwischt zu werden , Werbegeschenke geschickt zu bekommen und noch einiges mehr. [...]