Die Rechte der Mallorquiner im Jahr 1291


In Madrid ist jetzt eine alte königliche Handschrift aus dem Jahre 1291 aufgetaucht, in der festgehalten ist, welche Rechte der damalige König Alfons von Aragon den Mallorquinern zugestand. Das Dokument, in dem es unter anderem um Steuerrechte geht, ist das älteste seiner Art und befindet sich im Besitz des nationalen Geschichtsarchives in Madrid. Die Balearenregierung kann es nicht erwerben.
(as/inselradio)

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