Der Begriff “GEZ-Gebühren” ist abmahnfähig


Manchmal frage ich mich, wo wir eigentlich leben. Lese gerade auf Roberts Seiten, dass die Internetseite akademie.de von der GEZ Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Ihren Anwälten abgemahnt wurde:

Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, “nicht existente” bzw. “falsche” Begriffe wie “GEZ-Gebühren”, “PC-Gebühr”, “Gebührenfahnder”, “GEZ-Anmeldung” oder “GEZ-Abmeldung” nie wieder zu verwenden. Das Verbot wird damit begründet, die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, “ein negatives Image der GEZ hervorzurufen”.

Liebe GEZler, ganz ehrlich – was glaubt Ihr, was Ihr für ein Image habt in der Bevölkerung? Mit der Aktion schafft Ihr es bestimmt nicht, Euch in ein besseres Licht zu stellen. Und der abgemahnte Begriff ist doch nun mal wirklich umgangssprachlich, oder? Das ist ein so eingeführte Begriff wie KFZ-Steuer. Oder steckt da mehr dahinter? Oder geht es in Wirklichkeit darum, dass auf der Seite akademie.de auch kostenlose Tipps und Musterbriefe veröffentlicht wurden, die bei der GEZ-Abmeldung oder der Klärung der PC-Gebührenpflicht helfen sollten?

Wie auch immer, da habt Ihr Euch viel genommen: Laut Google gibt es 225.000 Seiten, auf denen der Begriff “GEZ-Gebühren” vorkommt. Und nach heute werden es bestimmt noch ein paar mehr. Oder habt Ihr Angst um Platz 1 in den Ergebnissen bei Google?

Ach so, für alle, die sich nun fragen, wie es denn richtig lauten muss, hier die Auflösung:

GEZ-Gebühren = gesetzliche Rundfunkgebühren
GEZ-Gebührenfahnder = Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Anmeldung = gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte
GEZ-Abmeldung = gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte
GEZ-Gebührenbescheid = Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr

Das Schreiben der Anwälte sowie weitere Begriffsumschreibungen finden sich bei akademie.de

Da fällt mir gerade ein: der umgangssprachliche Begriff “Glühbirne” ist auch falsch – richtig müsste es heißen Lampe (oder Glühlampe). In der Lampe ist das Glühmittel, und die Lampe gehört in die Leuchte! So, vielleicht mahnen jetzt alle Lampenhersteller die Websitenbetreiber ab, die den Begriff “Glühbirne” nutzen. Es sind nur 700.000 Seiten…..

Weitere Artikel:

Kommentare

2 Kommentar für "Der Begriff “GEZ-Gebühren” ist abmahnfähig"

  1. » GEZ mahnt ab, Blogpiloten.de – Weblog Update Weekly [www] schrieb am 24. Aug 2007 um 00:19

    [...] Gigold | Blogwelt |   Lesezeichen hinzufügen bei… del.icio.us Mr. Wong Yigg Webnews Digg   Kommentarverfassen [...]

  2. Rundfunkgebühren – Fuzzi schrieb am 7. Jan 2008 um 11:53

    GEZ ist nicht die Gemeinschaft der öffentlch-rechtlichen …., sondern
    die Gebühreneinzugszentrale und zieht die Rundfunkgebühren im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein.
    Hier wird aufgezeigt, wie man die GEZ bei der Adressbeschaffung unterstützen kann ;-)

Schreibe Deine Meinung...