
60 Euro Strafe für Kratzen am Ohr
Die Polizei hat einen Anwalt in Madrid zu 60 Euro Bussgeld verdonnert, weil er sich beim Autofahren am Ohr gekratzt hatte. Er habe mit dem Handy telefoniert, so die Begründung.
Auch als er nachweisen konnte nicht mit dem Handy telefoniert zu haben, erhielt der Anwalt keine Strafmilderung. Denn auch dass, so wörtlich „Längere Festhalten des Ohres mit der rechten Hand während der Fahrt“, verstösst gegen die Strassenverkehrsordnung, so die Polizei.
Quelle: inselradio.com





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